Seit 1996 besteht zwischen dem Zentralverband Naturdarm e.V. und dem Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V. eine Übereinkunft zur Beurteilung von Naturdärmen bei Lieferung an fleischverarbeitende Betriebe.

Für die Warenbegleitpapiere sind folgende Produktangaben zu machen:

  • EU-Zulassungsnummer des Lieferbetriebs
  • Warenbezeichnung (Tierart, Chargennummer, Angaben zur Bearbeitung und Verwendung lt. Begleitpapieren/Lieferschein)

Für Abmessungen und Kaliber gelten die Handelsbräuche des Zentralverbands Naturdarm e.V. und/oder ein firmenspezifisches Anforderungsprofil – Länge und Kaliber betreffend – mit vereinbarten Toleranzen.

Herzlich willkommen beim Zentralverband Naturdarm e.V.

Die Übereinkunft beinhaltet darüber hinaus die folgenden Punkte:

  • Zutaten (Kochsalz, evtl. für Naturdärme erlaubte Zutaten lt. Zusatzstoff-Zulassungs-VO; Deklaration der eingesetzten Mengen; Art der Konservierung)
  • Hinweis für die Angaben in der Zutatenliste:
    (a) bei Verwendung von Schafsdünndärmen: Saitling
    (b) bei Verwendung von Ziegendünndärmen: Saitling (von der Ziege
    (c) bei Verwendung aller anderen Naturdärme: Naturdarm (mit Angabe der Tierart)
  • Sensorik*: Festlegung der Geruchsaspekte und Farbausprägungen
  • Haltbarkeit

Sensorik

Beprobung aus unterschiedlichen Regionen des Gebindes

Frei von Fäulnis, nicht ranzig, nicht sauer, keine Fremdgerüche. Die typischen Geruchsaspekte unterschiedlicher Provenienzen und Tierarten erlauben keine generelle Festlegung weiterer Kriterien.

Aussehen: Je nach Tierart und Provenienz sind die Farbausprägungen unterschiedlich. Eine Festlegung ist nicht möglich. Die Farbskala geht von cremig-weiß-hellrosa bis dunkelgrau. Es ist darauf zu achten, dass die Ware ausreichend gesalzen oder aufgelakt ist.

Herzlich willkommen beim Zentralverband Naturdarm e.V.